Als Psychologische Psychotherapeutin rechne ich mit Privatkassen, Beihilfestellen oder Selbstzahlern nach der Gebührenordnung für Psychologen (GOP) ab.
Die Leistungen für Psychotherapie unterscheiden sich zwischen den verschiedenen Privaten Krankenversicherungen sowie je nach Tarif. Daher sollten Sie vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie mit Ihrer Krankenversicherung klären, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine ambulante Verhaltenstherapie erstattet wird. Fordern Sie in diesem Schritt ebenso die Unterlagen für die Beantragung an. Das gleiche gilt für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst mit der Beihilfestelle.
Ein unverbindliches Erstgespräch können Sie aber mit mir jederzeit führen – die Kosten werden von Ihrer Privatkasse übernommen.
Ich kann mit allen gesetzlichen Kassen abrechnen. Die Kosten Ihrer Behandlung werden nach Genehmigung des Therapieantrags von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Die Psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Stunden werden ohne vorherigen Antrag von Ihrer Krankenversicherung finanziert.
Falls Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen wollen, so können Sie sich gerne bei mir melden. Die Kosten richten sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychologen (GOP).